
Dieses Jahr besteht die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland 61 Jahre. Nach den Kriegsjahren gaben die 61 Männer und vier Frauen des Verfassungskonvents am Herrenchiemsee das Versprechen des "Nie wieder" und legten mit der freiheitlichsten deutschen Verfassung aller Zeiten das Fundament für die Bundesrepublik.
Im Artikel 5 (Abs. 1) des Grundgesetzes heißt es: "Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt."
Die freie Meinungsäußerung - und verbreitung ist immer noch nicht in jeden Land der Erde möglich. Auch in Deutschland gibt es Schwierigkeiten bei der Pressefreiheit, wie zum Beispiel die Kollegen von der "Bild" erfahren mußten.
Trotzdem: Ein Grundstein dafür, dass teutoRADIO heute zu hören ist, wurde damals von den Verfassungsvätern- und müttern gelegt. Dafür: "Vielen Dank!"

Sendestart von teutoRADIO
Mit dabei von links: Horst Hartmann (Pressesprecher Telekom), Soraya Granados (spanischer Ehrengast), Rüdiger Pahl (teutoRADIO), Andreas Kannenberg (teutoRADIO) und die Regierungspräsidentin des Bezirks Detmolds, Marianne Thomann-Stahl (zum Zeitpunkt des Fotos parlamentarische Geschäftsführerin der FDP-Landtagsfraktion NRW).
Grußwort von Dr. Jürgen Rüttgers, von Mai 2005 bis Juli 2010 Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen (zum damaligen Zeitpunkt Fraktionsvorsitzender im Landtag NRW): "Herzlichen Dank für die Einladung anlässlich des Sendestarts von "teutoradio" ... | |||

teutoRADIO ist als Rundfunkveranstalter zugelassen durch die Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LfK). In seiner Sitzung am 9. Juli 2001 hat der Vorstand der Landesanstalt für Kommunikation (LFK) beschlossen, teutoRADIO eine Zulassung für sein Hörfunkvollprogramm zu erteilen.
Mit Beschluss vom 30. Juli 2009 wurde die Lizenz für weitere acht Jahre verlängert. Die bundesweit geltende Zulassung nach dem baden-württembergischen Landesmediengesetz ist nicht mit der Zuweisung bestimmter Kapazitäten verbunden, erlaubt aber grundsätzlich die Veranstaltung des Hörfunkprogramms über alle geeigneten und zur Verfügung stehenden Kapazitäten.
Programmformat: Hot-AC-Format
Zielgruppe: Hörer zwischen 14 und 49 Jahren.